Die Stimme der KMU und der Wirtschaft

Die Europäische Union ist bekannt für ihre detaillierten Regulierungen: Von krummen Gurken bis hin zu Pizza-Durchmessern – für die EU scheint kein Detail zu klein zu sein, um es nicht zu regulieren. Man muss den Kopf darüber schütteln. Man kann aber auch darüber lachen.
Die berühmte Gurkenkrümmung
Das wohl bekannteste Beispiel für EU-Regulierungswahn ist die sogenannte «Gurkenkrümmungs-Verordnung» von 1988. Diese legte fest, dass Gurken der Handelsklasse «Extra» maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern Länge aufweisen durften. Zu krumme Gurken wurden in die niedrigere Handelsklasse II eingestuft. Die Verordnung wurde 2009 nach jahrelanger Kritik aufgehoben, doch viele Grosshändler verwenden die Vorgaben weiterhin als interne Norm.
Pizza-Perfektion nach EU-Standard
Seit 2006 unterliegt die traditionelle Pizza Napoletana strengen EU-Vorschriften. Die italienische Spezialität muss rund sein und einen Durchmesser von maximal 35 Zentimetern haben. Der Teigrand muss zwischen einem und zwei Zentimetern dick sein, während die Pizza selbst nicht höher als 0,4 Zentimeter sein darf.
Kondome mit Mindestmass
Auch im Schlafzimmer macht die EU nicht halt: Kondome müssen mindestens 16 Zentimeter lang sein. Die Breite ist ebenfalls je nach Länge klar geregelt.
Grillstäbe und Kuscheltiere
Damit Würstchen nicht durch den Rost fallen, dürfen Grillstäbe maximal 20 Millimeter auseinander stehen. Denn die EU schützt auch das Fleisch der schlechten Grillieren – mindestens solange sie noch Fleisch erlaubt.
Bananen-Bürokratie
Entgegen weit verbreiteter Mythen gibt es keine EU-Verordnung über die Krümmung von Bananen. Allerdings müssen importierte Bananen mindestens 14 Zentimeter lang und 27 Millimeter dick sein, um Qualität und Transport zu gewährleisten.
Kuchenbasar-Kontrolle
Besonders kurios: Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung macht auch vor Kuchenbasaren in Kindergärten nicht halt. Selbst bei selbstgebackenen Kuchen müssen alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden, um Allergiker zu schützen. Ob Industrie-Bäckerei oder Pfadi-Kuchenverkauf. Alles muss deklariert sein, die Hygienevorschriften müssen überall eingehalten werden, ansonsten kommt der EU-Polizist.
Weitere kuriose Verordnungen
Die Liste bizarrer EU-Regulierungen ist lang: Seilbahnen müssen in allen deutschen Bundesländern gesetzlich geregelt sein – auch in Bremen und Hamburg, wo es gar keine gibt. Traktorsitze unterliegen seit 1977 strengen Vorschriften bezüglich der Abstimmung auf Überrollbügel. Olivenöl durfte zeitweise nur in versiegelten Einwegflaschen in Restaurants serviert werden – eine Verordnung, die nach massiver Kritik wieder zurückgenommen wurde.
Sogar Dudelsäcke sind reguliert: Sie gelten als zu laut und unterliegen Lärmschutzbestimmungen. Ballons dürfen von Kindern unter acht Jahren nicht aufgeblasen werden, und Schnuller müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.
Diese Beispiele zeigen: Die EU reguliert wirklich alles – vom Grossen bis ins kleinste Detail. Die EU rechtfertigt diese Regulierungen meist mit Konsumentenschutz, Qualitätssicherung und fairem Handel. Doch diese übertriebene Bürokratie zeugt nur von einem interirdischen Menschenbild. Für den EU-Bürokraten ist der Mensch ein unmündiges Wesen, das nicht einmal in der Lage ist, eine Pizza zu erkennen oder ein Würstchen zu grillieren. Im Umkehrschluss halten sich die EU-Bürokraten für «Übermenschen», die über uns, kleinen, dummen wachen.
Wie im Kleinen, so im Grossen: die Regulierungen der EU, über die man im Kleinen lächeln kann, existieren auch im Grossen. Hier ist kein Lachen angebracht. Denn diese Detailregulierung zerstört die Wirtschaft und die Lebensgrundlage der Menschen. Die EU verarmt wegen Regulierung. Darüber sollte man nicht lachen.
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Zur Person:
Henrique Schneider ist Verleger der «Umwelt Zeitung». Der ausgebildete Ökonom befasst sich mit Umwelt und Energie aber auch mit Wirtschafts- und internationaler Politik.






